Steuerberater Dipl.-Betrw. Harald Fritsch
Steuerberater Dipl.-Betrw. Harald Fritsch

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10.07.2013 Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder doch zumindest konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen. Dies gilt auch beim angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens. Auch in einem solchen Fall lässt sich kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts feststellen, dass ein Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen ist oder der (Allein-) Geschäftsführer ein Privatnutzungsverbot generell missachtet. (BFH 18.04.2013, VI R 23/12)

 

10.07.2013 Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden. (BFH 16.05.2013, II R 15/12)

 

28.02.2013 Der seit dem 01.01.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45% („Reichensteuer“) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des FG Düsseldorf (Az 1K 2309/09E) entschieden und die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. (Pressemitteilung FG Düsseldorf)

 

27.02.2013 Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer. Hat der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht, liegt in der Verwendung von Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzsteuer unterliegende Entnahme. Dies gilt nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme. Bemessungsgrundlage der Entnahme von Strom und Wärme für den Eigenbedarf sind die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten nur dann, soweit ein Einkaufspreis für Strom und Wärme nicht zu ermitteln ist. (BFH 12.12.2012, XI R 3/10)

 

13.02.2013 Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. (BFH 13.11.2012, VI R 50/11)

 

30.01.2013 Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert
vergleichbar sind. (BFH 04.12.2012, VIII R42/09)

 

15.01.2013 Das Recht auf Vorsteuerabzug für den Erwerb eines Gegenstands vor Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen. Allein entscheidend ist, dass der Gegenstand dem Vermögen des (zukünftigen) Unternehmens zugeführt wird. Der
Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlangt, dass Investitionsausgaben für Zwecke des Unternehmens als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden. Dies führt zum Recht auf sofortigen Abzug der Vorsteuer. (EuGH, 22.03.2012, Rs. C-153/11)

 

15.01.2013 Bisher war für den Abzug von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung Voraussetzung, dass auch eine Kostentragung für einen solchen Haushalt vorlag. Dies hat der BFH nunmehr relativiert und dazu ausgeführt, dass auch derjenige einen eigenen Hausstand unterhalten kann, der die Mittel dazu von einem Dritten erhält. Vom Unterhalt eines eigenen Hausstands ist dann regelmäßig auszugehen, wenn dieser in einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt wird, die je nach Größe und Ausstattung ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften erlaubt. (BFH 28.03.2012, VI R 87/10)

 



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21.12.2012 Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist mit dem GG vereinbar. Dies gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültigen nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt.
(BFH 20.09.2012, IV R 36/10)

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21.12.2012 Keine Pauschalsteuer mehr für Kundengeschenke bis 40 € inkl. Umsatzsteuer (OFD Frankfurt S 2297b A-1St 222)

 

22.10.2012

Der BFH hält das Erbschaftsteuergesetz bezüglich § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung für Verfassungswidrig. (27.09.2012, II R 9/11)

22.10.2012

Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der steuer-

hinterziehung rechnen musste.

 

27.09.2012

Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. (BFH 13.06.2012, VI R 47/11) 

 

11.09.2012
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von
Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als
(nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die
Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. BFH
20.06.2012, IX R 67/10

 

26.07.2012 Vor dem Bundesverfassungsgericht sind zwei Beschwerden an-hängig, die sich mit der Frage befassen, ob eingetragene Lebenspartnerschaften die Anwendung des Splittingtarifs versagt werden kann. (Az.: 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07)

 

26.07.2012 Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbe-schwerde anhängig, bezüglich der Frage ob die Beiträge zur Arbeitslosenver-sicherung nur beschränkt abzugsfähig sind. ( Az.: 2 BvR 598/12)

 

26.07.2012 Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob ab dem Jahre 2008 die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist. (FG Hamburg, 1 K 138/10)

 

16.07.2012 Betriebsaufspaltung: keine nur gegenständliche Haftung des Eigentümers von Gegenständen: Ein Unternehmer war zu 75% Gesellschafter einer GmbH & Co.KG und gleichzeitig 50%iger Eigentümer des der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Grundstücks. In der Phase der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GmbH & Co.KG wurde das Grundstück veräußert. Der Bundesfinanzhof kommt zu der Beurteilung, dass die Haftung gem. § 74 AO nicht gegenständlich beschränkt ist, sondern sich auch auf ein Surrogat erstreckt. Dies kann der Veräußerungserlös oder auch beispielsweise ein Schadensersatzanspruch sein. Der Eigentümer des Grundstücks haftet bezüglich der Umsatzsteuerverbindlichkeiten der KG mit dem Erlöse des Kaufpreises des Grundstücks. (BFH 22.11.2011, VII R 63/10)

 

16.07.2012 Verlängerte Rechtsbehelfsfrist wegen fehlendem Hinweis auf Einspruchseinlegungsmöglichkeit durch E-Mail. Gegen das Urteil wurde durch das Finanzamt Revision eingelegt. (FG Niedersachsen, 24.11.2011, 10K 275/11)

 

16.07.2012 Keine Passivierung bei sog. Qualifiziertem Rangrücktritt. Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden. (BFH 30.11.2011, I R 100/10)

 

20.06.2012 Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentral-amts für Steuern

Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindungen und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen. Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontoverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sonder das jeweilig zuständige Finanzamt. (Pressemitteilung des Bundeszentralamts für Steuern)

 

20.06.2012 Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die in §§ 4 f und 9 Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.04.2006 enthaltene Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4000 € je Kind verstößt nicht gegen das Grundgesetz. (BFH 09.02.2012, III R 67/09)

 

18.06.2012 Berechnung Zehnjahreszeitraum Erbschaft- und Schenk- ungsteuer

Der für die Berücksichtigung von Vorerwerben maßgebliche Zehnjahreszeitraum des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist rückwärts zu berechnen. Dabei ist der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen. (BFH 28.03.2012, II R 43/11)

 

  

04.06.2012 Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Büro-                   gebäudes

Ein neu errichtetes Bürogebäude, das nach seiner Funktion zur Vermietung einzelner, entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Mieter gestalteter Büros dienen soll, ist bezugsfertig i.S. von § 146 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 145 Abs. 1 Satz 3 BewG, wenn die für das Gebäude wesentlichen Bestandteile (z.B. Außenwände, Fenster, tragende Innenwände, Estrichböden, Dach, Treppenhaus) fertiggestellt sind und zumindest eine Büroeinheit benutzbar ist. (BFH 18.04.2012; II R 58/10)

 

25.05.2012 Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist zwischen dem Unterhalt eines eigenen Haushalts und der Frage, wer die Kosten dafür trägt zu unterscheiden. Einen eigenen Hausstand kann auch unterhalten, wer die Mittel dazu von einem Dritten erhält. Wird der Haushalt in einer sich abgeschlossenen Wohnung geführt, die auch nach Größe und Ausstattung ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften gestattet, wird regelmäßig vom Unterhalt eines eigenen Hausstands auszugehen sein. (BFH 28.03.2012, VI R 87/10)

 

25.05.2012 Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziel jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden. (BFH 01.03.2012, VI R 33/10)

 

 

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